Allgemeine Geschäftsbedingungen [WITO-Media | Thomas Willfahrt]

I. ALLGEMEINES
§ 1 Allgemeinverbindlichkeit
Aufträge an Thomas Willfahrt werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB ausgeführt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
§ 2 Schriftformerfordernis
Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Unwirksamkeit fremder AGBs
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil.
Es bedarf keines ausdrücklichen Widerspruchs gegen solche fremden AGBs.

II. AUSKÜNFTE
§ 4 Art der Auskunft

Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich erteilt, ebenso wie mündliche und fernmündliche Beantwortung von Anfragen aller Art.
§ 5 Haftungsausschluss
Auskünfte durch Thomas Willfahrt erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens Thomas Willfahrt für erteilte Auskünfte besteht nicht.

III. ANGEBOTE
§ 6 Art des Angebots

Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die Thomas Willfahrt für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die genannten Preise jeweils zuz. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
§ 7 Auftragsdaten als Angebotsgrundlage
Die in individuellen Angeboten gemäß § 6 genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten.
§ 8 Angebotsfrist
Ist das Angebot von Thomas Willfahrt mit einer Frist versehen – das gilt auch für einen ausdrücklich benannten Zeitraum im Rahmen von Sonderaktionen – müssen Druckauftrag und Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei Thomas Willfahrt eingegangen sein.
§ 9 Vorbehalt von Änderungen
Alle Angebote sind frei bleibend – sie binden Thomas Willfahrt nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit – nach Rücksprache mit dem Auftraggeber – geändert werden.
§ 10 Offenkundiger Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet Thomas Willfahrt in keinem Falle.

IV. AUFTRAGSERTEILUNG UND AUFTRAGSANNAHME
§ 11 Bindung an den Auftrag

Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet („Kontakt“) erteilt werden.
§ 12 Auftrag durch Übersendung der Unterlagen
Die Übersendung der Unterlagen in jeglicher Form – insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern – gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Aufträge in einer bestimmten Qualität oder Quantität erstellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei Thomas Willfahrt übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.
§ 13 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der mündliche oder schriftliche Auftrag bei Thomas Willfahrt eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
§ 14 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung seitens Thomas Willfahrt über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung von Thomas Willfahrt per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.
§ 15 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Auftragsbestätigung von Thomas Willfahrt vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.
§ 16 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen Thomas Willfahrt und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von Thomas Willfahrt gelieferten Arbeiten oder der von erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.
§ 17 Rücktritt vom Vertrag
Thomas Willfahrt ist nicht verpflichtet Aufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Bei Rücktritt von Aufträgen durch den Auftraggeber werden die bisher durchgeführten Leistungen (Druckunterlagen, WebDesign, Suchmaschinenoptimierung…) in der bis dahin entstandenen Höhe berechnet. 

V. HAFTUNG
§ 18 Thomas Willfahrt übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art, die durch die von uns durchgeführten Dienstleistungen entstehen können.

§ 19 Thomas Willfahrt kann daher nicht für die ständige Erreichbarkeit der Websites, Richtigkeit und Aktualität der Version und derer Inhalte haftbar gemacht werden.
§ 20 Thomas Willfahrt erstellt Internetseiten nach den Wünschen des Kunden. Verantwortlich für die Inhalte (Texte, Grafiken, Fotos, Links, Impressum, Datenschutz etc.) der in Auftrag gegebenen Website ist daher ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat alle rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben nach den aktuellen Gesetzen selbst zu prüfen und den Webdesigner rechtzeitig über die erforderlichen Angaben zu informieren, damit dieser die notwendigen Inhalte online stellen kann. Für die Richtigkeit bei Erstellung/Änderung/Ergänzung/Aktualisierung von rechtlich notwendigen Angaben (Impressum, Datenschutz …) übernimmt Thomas Willfahrt keinerlei Haftung. Internetseite auf Basis eines CMS (ContentManagementSystem) werden zum aktuellen (Datum der Auftragserteilung) Versionsstand des entsprechendem CMS und der zugehörigen Plugins/Addons erstellt. Die weitere Verwaltung (Updates u. dergl.) oblig dem Auftraggeber insofern keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Thomas Willfahrt übernimmt keinerlei Haftung für optische oder technische Änderungen/Einschränkungen aufgrund durchgeführter Updates einer CMS-Website.
§ 21 Suchmaschinenoptimierung ist von vielen Faktoren abhängig. Thomas Willfahrt übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für gewünschte oder veränderte Platzierungen einer Website bei Suchmaschinen.

VI. PRÜFAUSDRUCKE
§ 22 Ausdruck der Druckdaten

Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Druckdaten deren Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich für die Pflichten von Thomas Willfahrt, die sich aus der Kenntnis dieses Ausdrucks ergeben, ist dessen Qualität zum Zeitpunkt des Zugangs bei Thomas Willfahrt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Ausdruck per Fax übermittelt wird. Hier gilt als Zeitpunkt des Zugangs der Ausdruck des Faxes auf dem bei Thomas Willfahrt hierfür verwendeten Empfangsgerät und als Qualität diejenige, die bei einem Gerät dieser Art und Güte üblich ist.
§ 23 Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke
Ausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für Thomas Willfahrt keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als standverbindlich anerkannt, wenn sie von Thomas Willfahrt vorgelegt wurden . Der Auftraggeber kann von Thomas Willfahrt gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Korrekturabzugs bzw Proofs verlangen. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern – auch den von Thomas Willfahrt erzeugten Proofs – ist technisch bedingt ausgeschlossen.
§ 24 Proof als Druckmuster
Der Auftraggeber kann von Thomas Willfahrt gegen besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucksachen nach einem von Thomas Willfahrt erstellten Proof verlangen. In diesen Fällen ist das Proof in den durch die gegenüber dem Auflagendruck unterschiedliche Beschaffenheit von Gerät und Bedruckstoff bedingten Toleranzgrenzen verbindliche Vorlage für das Druckergebnis. Lässt sich ein dem Proof entsprechendes Druckergebnis beim Auflagendruck nicht erzielen, so wird der Auftraggeber hiervon unverzüglich von Thomas Willfahrt unterrichtet.

VII. DRUCKFREIGABE
§ 25 Imprimatur

Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist Thomas Willfahrt mit der Herstellung eines Proofs oder eines Maschinenandrucks beauftragt, so gilt die Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Proofs oder des Maschinenandrucks nicht unverzüglich widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

VIII. Zahlung
Druckaufträge werden bei Auftragserteilung berechnet, für WebDesign / Internetgestaltung wird der Angebotspreis zu 60 % bei Auftragserteilung fällig – die Restzahlung [40 %] erfolgt mit Abschluß des Projektes –  jedoch spätestens 40 Tage nach Auftragserteilung, Suchmaschinenoptimierung wird bei Auftragserteilung (SEO LOKAL, Webkatalog-Backlinks) oder monatlich (SEO GLOBAL, Linkbuilding) im Voraus fällig.

VIIII. Beratung
Beratungen werden gemäß der jeweiligen Vereinbarung berechnet (z.B SEO Beratung & Analyse).